Freiwilligenmagazin. Vielfalt in der engagierten Stadtgesellschaft. 2013
in Arbeit

Eingangsstufen zum Haupteingang der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in der Klosterstraße 47. | 12.07.2013
Am 31.12.2010 lebten in Berlin mehr als 580.000 behinderte und schwerbehinderte Menschen. Der Anteil an der Gesamtbevölkerung beträgt nunmehr 16,91 % und die Anzahl der Menschen mit Behinderung ist seit Dezember 2005 um fast 4 % gestiegen. Jede 6. in Berlin lebende Person ist behindert oder schwerbehindert. | Vgl. den Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung und ihrer Teilhabe in Berlin. Behindertenbericht 2011.



Die Rufanlage am Nebeneingang für Rollstuhlfahrer:innen in der Parochialstraße
der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. | 12.07.2013
“Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen so errichtet und instand gehalten werden, dass sie von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern über den Hauptzugang barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können.” | § 51,2 der Bauordnung für Berlin (BauO Berlin) vom 19.09.2005 Fassung vom 29.06.2011.
Annotiert 2023: Diese eindeutige Fassung der BauO Berlin wurde zur so genannten Vereinfachung des Baurechts ab dem 31.12.2016 ausser Kraft gesetzt. Seitdem gilt in Berlin nach § 50,2 der BauO Berlin — zusätzlich unter Vorbehalt der in Absatz 5 definierten Nichtanwendungsmöglichkeit wegen unverhältnissmäßigem Mehraufwands — nur noch weniger strikt: “Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein”.
© alle Fotos: Jo Rodejohann & Landesfreiwilligenagentur Berlin | 2013